Servicebeitrag: Wohin mit gebrauchten Textilien?

Die Abfallverwertungsgesellschaft NF informiert über die neue Regelung zur Altkleidersammlung:

Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf zu halten.

Für die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien aus Altkleidercontainern ist die Qualität der abgegebenen Ware entscheidend. Stark beschädigte, verschmutzte, feuchte oder kontaminierte Textilien sollten weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da eine Wiederverwertung oder ein Recycling in solchen Fällen nicht sinnvoll möglich ist.

Gut erhaltene, tragbare und saubere Altkleider, Schuhe (paarweise) sowie saubere Bett- und Tischwäsche können wie gewohnt in die Sammelcontainer gegeben werden.